Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen der Zirkel Technologies GmbH

📅
Stand
Januar 2026
🏢
Geltung
B2B / Unternehmer
⚖️
Gerichtsstand
Frankfurt am Main
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen der Zirkel Technologies GmbH ("ZirkelTech"). Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

01

§1 Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von uns abgegebenen Angebote an und von uns geschlossenen Verträge mit Unternehmen (§14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: "Kunden"). Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

02

§2 Vertragsschluss

2.1 Soweit nicht anders bezeichnet, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich; ein Vertrag kommt erst mit der Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder dadurch zustande, dass wir mit Wissen des Kunden mit der Ausführung des Auftrags beginnen. Für den Vertragsinhalt ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2.2 Wir sind berechtigt, uns zur Durchführung der uns obliegenden Leistungsverpflichtungen Dritter zu bedienen.

03

§3 Leistungsänderung

3.1 Wünscht der Kunde eine Leistungsänderung oder eine Anpassung, die vom ursprünglichen Angebot abweicht, hat er diesen Wunsch schriftlich zu äußern. Wir werden dem Kunden mitteilen, ob und gegebenenfalls zu welchen Konditionen wir diese Änderung akzeptieren und umsetzen.

3.2 Gegenüber den Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und sonstigen Angaben aus unseren Prospekten, Preislisten, Katalogen, unserer Webseite und unserem Angebot behalten wir uns Änderungen vor, soweit der Liefer- und/oder Leistungsgegenstand dadurch nicht wesentlich geändert oder seine Qualität verbessert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

04

§4 Besondere Mitwirkungspflicht des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, uns alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und uns von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Auf Verlangen werden Auskünfte des Kunden schriftlich erteilt bzw. bereits erteilte mündliche Auskünfte schriftlich wiederholt.

4.2 Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm an uns übergebenen Softwareprodukte und Datenträger auf darin enthaltene Viren oder ähnliche schädliche Programme anhand eines zum Zeitpunkt der Übergabe aktuellen Virenschutzes überprüft sind.

05

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste.

5.2 Fremdleistungen und Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet.

5.3 Die Vergütung ist, sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ohne jeden Abzug nach Lieferung bzw. Leistungserbringung fällig. Der Kunde kommt 10 Kalendertage nach Lieferung bzw. Leistungserbringung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

5.4 Im Fall von monatlichen Lizenzgebühren ist die Vergütung rein netto und ohne Abzug zzgl. etwaiger Umsatzsteuer im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines Monats zur Zahlung fällig.

5.5 Bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und können unsere Gesamtforderung sofort fällig stellen.

5.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.7 Erfolgt die Leistungserbringung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, später als 6 Monate nach Vertragsschluss, können wir den Preis bis zu dem am Tag der Leistungserbringung geltenden Listenpreis anpassen.

06

§6 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

6.1 Liefer- und Leistungstermine richten sich nach den im Einzelfall getroffenen Absprachen. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist oder wenn die Softwarelösung dem Kunden zugänglich gemacht wurde.

6.2 Können wir den vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin aus Hinderungsgründen, die wir nicht zu vertreten haben (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Pandemie, Epidemie, Energieversorgungsschwierigkeiten, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, Probleme mit Produkten Dritter etc.), nicht einhalten, werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde ist in diesen Fällen nicht zum Rücktritt berechtigt.

6.3 Lässt sich nicht absehen, dass wir unsere Leistungen innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 4 Monaten erbringen können, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt.

07

§7 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme

7.1 Im Fall einer Lieferung (z.B. von Hardware) erfolgt diese EXW Frankfurt am Main (Incoterms 2020). Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr bereits mit Mitteilung der Versandbereitschaft über.

7.2 Teillieferungen sind zulässig, wenn die Teillieferung für den Kunden verwendbar ist und dem Kunden hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten entstehen.

7.3 Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn wir die Abnahmebereitschaft mitgeteilt haben: (a) und der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen die Abnahme erklärt oder unter Angabe von Mängeln verweigert; (b) oder der Kunde die Anwendung vier Wochen lang für Dritte zugänglich gemacht hat; (c) oder der Kunde die erbrachten Leistungen vier Wochen lang produktiv nutzt.

08

§8 Mängelansprüche

8.1 Erweisen sich unsere Lieferungen oder Leistungen als mangelhaft, sind wir zunächst verpflichtet, die Mängel nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu beheben.

8.2 Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir, außer wenn der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

8.3 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung von der Bezahlung des fälligen Kaufpreises abhängig zu machen.

8.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt - außer bei Arglist - 12 Monate ab Ablieferung oder Abnahme.

8.5-8.6 Bei fehlerhaften Fremderzeugnissen sind wir zur Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche berechtigt. Mängelansprüche entfallen bei eigenmächtigen Änderungen durch den Kunden.

09

§9 Haftung

9.1 Für eine schuldhafte Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.

9.2 Im Übrigen haften wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Garantieübernahme sowie für Personenschäden nach gesetzlichen Vorschriften.

9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.5 Bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust haften wir nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre.

9.7 Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen uns ausgeschlossen.

10

§10 Nutzungsrechte

10.1 Wir räumen dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht gem. §31 Abs. 2 UrhG ein.

10.2 Leistungen können Open Source Software oder Software von Drittanbietern enthalten. Insoweit richten sich die Nutzungsrechte nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen.

10.3 Das Nutzungsrecht erlischt bei Zahlungsverzug und lebt bei Nachzahlung wieder auf.

10.4-10.5 Einräumung an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung. Auskunftspflicht auf Verlangen.

11

§11 Eigentumsvorbehalt

11.1 Das Eigentum an gelieferten körperlichen Gegenständen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

11.2 Der Kunde ist zur getrennten Lagerung, Kennzeichnung und Versicherung der Vorbehaltsware verpflichtet.

11.3 Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum ist unverzügliche Benachrichtigung erforderlich.

11.4 Übersicherung: Freigabe auf Wunsch des Kunden, wenn der Wert der Sicherungsrechte die gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt.

12

§12 Rechte Dritter

12.1-12.2 Bei Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen: wahlweise Änderung der Leistung oder Erwerb der Nutzungsbefugnis. Wenn nicht möglich: Rücktrittsrecht.

12.3 Verpflichtungen bestehen nur bei unverzüglicher schriftlicher Unterrichtung und wenn die Verletzung nicht auf kundenseitig bereitgestellten Materialien beruht.

12.4 Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten Materialien beruhen.

13

§13 Urheberrechtsvermerke

13.1 Der Kunde wird alle Schutzvermerke sowie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf die Urheber.

14

§14 Pflicht des Kunden zur Datensicherung

14.1 Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software ist der Kunde verpflichtet, durch eine Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

14.2 Bei Softwaremiete ist der Kunde verpflichtet, die Software sowie die Zugangsdaten durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern.

15

§15 Zeichnungen, Konstruktionen und andere Unterlagen

15.1 Von uns gestellte Zeichnungen, Konstruktionen, Berechnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und sind nach Durchführung des Auftrages zurückzugeben.

15.2 Bei Lieferungen nach Zeichnungen oder Angaben des Kunden stellt dieser uns von Schutzrechtsansprüchen Dritter frei.

16

§16 Auskünfte und technische Beratung

16.1 Unsere Auskünfte und Empfehlungen erfolgen unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn, wir haben uns ausdrücklich und schriftlich zur Erteilung verpflichtet. Unsere Auskünfte stellen auch keine Beschaffenheitszusage dar.

17

§17 Geheimhaltung, Datenschutz

17.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche in Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln, weder für eigene oder fremde Zwecke außerhalb dieses Vertrages zu verwerten noch Dritten zugänglich zu machen.

17.2 Die Verpflichtung entfällt bei bereits bekannten Informationen, offenkundigen Informationen, von berechtigten Dritten erhaltenen Informationen oder bei gesetzlicher Offenlegungspflicht. §5 GeschGehG bleibt unberührt.

17.3 Wir werden die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verarbeiten.

18

§18 Schlussbestimmungen

18.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen, auch über die Aufhebung der Schriftform, sind unwirksam.

18.2 Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Die Geltung des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

18.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist unser Sitz.

18.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main. Wir haben daneben die Wahl, alle sich aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ergebenden Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern am Schiedsort Frankfurt endgültig entscheiden zu lassen.

18.5 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Zirkel Technologies GmbH | Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main | Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 120145 | Geschäftsführer: Kapil Gupta, Valentin Kaltenbach | USt-IdNr.: DE 815 765 464 | Stand: Januar 2026

Kontakt

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